Aufnahme in die Sonderschule 15+
Was bedeutet Berufswahl- und Lebensvorbereitung?
Schülerinnen und Schüler erleben mit dem Eintritt in die Sekundarstufe I eine zunehmende Ausrichtung der Schule auf die Erwachsenen- und Arbeitswelt sowie die damit verbundenen Erwartungen an ein selbstständiges Leben. Es stehen somit wichtige Entscheide für die Zukunft an. Für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung stellen sich diese Fragen auch und Sie brauchen genügend Zeit und Unterstützung, um sich damit sorgfältig auseinanderzusetzen. Bei uns können Sie sich ausprobieren und wir helfen Ihnen, Ihre Fähigkeiten zu erkennen, um ein persönliches Zukunftsbild zu entwickeln.
Die weiteren Schritte bis zur Aufnahme




1. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um die individuellen Zielsetzungen aufzunehmen, einen ersten Eindruck zu erhalten und abzuklären, welches unserer Programme geeignet ist. Neben der/dem Jugendlichen nimmt jeweils mindestens eine Bezugsperson am Gespräch teil.
2. Dann finden wir einen Termin für einen Schnupperaufenthalt. Dieser dient Ihnen als Entscheidungshilfe, ob dies der richtige Ort ist. Auch wir klären ab, ob sich unser Angebot der Berufswahl- und Lebensvorbereitung eignet.
3. Beim Auswertungsgespräch geben wir Ihnen unsere Rückmeldung. Sofern es gegenseitig passt, erhalten Sie ein konkretes Angebot. Neben den Eltern können auch einweisende Behörden, der Schulpsychologischer Dienst und weitere involvierte Personen teilnehmen.
4. Das weitere Aufnahmeverfahren ist abhängig davon ob:
- Die Sonderschule 15+ ohne Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit besucht werden möchte. Da benötigt es einen Zuweisungsentscheid der Schulbehörde für die Weiterführung der Sonderschulmassnahme.
- Die Sonderschule 15+ mit Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit (Heimpflege) besucht werden möchte. Nebst dem Zuweisungsentscheid benötigt es eine Kostengutsprache für die Heimpflege. Diese erwirken die Erziehungsberechtigten, indem sie einen Antrag an die kantonalen Behörden (Amt für Jugend und Berufsberatung - AJB) richten. Die Jugendhilfestellen, dass heisst die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) und die Sozialzentren der Stadt Zürich unterstützen Eltern und urteilsfähige Minderjährige bei der Antragstellung. Eltern können der Beistandsperson oder einer Fachstelle auch die Vollmacht erteilen, den Antrag für sie einzureichen.
Für Schülerinnen und Schüler der heilpädagogischen Schule Waidhöchi in Horgen und der heilpädagogischen Schule der Stiftung Bühl bestehen besondere Aufnahmeverfahren. Sie werden direkt durch die Schulleitungen informiert.
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Ihre Kontaktperson
Patrick Held
Integrationscoach zuständig für das Aufnahmeverfahren Sonderschule 15+ und geschützte Arbeitsplätze
Kontaktformular
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